( Tir. KanalisationsG § 11 ) Liegt ein rechtskräftiger Kanalanschlussbescheid vor, ist die Kanalanschlussgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kanalanschluss rechtswidrig erfolgt ist. VwGH 94/17/0097, 0098 v. 26.01.1998. (Beschwerden abgewiesen)
( Tir. KanalisationsG § 11 ) Liegt ein rechtskräftiger Kanalanschlussbescheid vor, ist die Kanalanschlussgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kanalanschluss rechtswidrig erfolgt ist. VwGH 94/17/0097, 0098 v. 26.01.1998. (Beschwerden abgewiesen)