(SWK) – Die Begutachtungsfrist zu den Ministerialentwürfen zum Ökosozialen Steuerreformgesetz ist mit 6. 12. 2021 abgelaufen. Am 15. 12. 2021 hat der Ministerrat die Regierungsvorlagen zum Ökosozialen Steuerreformgesetz bzw Klimabonusgesetz beschlossen. Die folgende Übersicht beleuchtet die wesentlichen Abweichungen gegenüber den Ministerialentwürfen. Die – für Frühjahr 2022 vorgesehene – Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.