Der österreichweite Lockdown im November und Dezember 2021 hat die Abgabepflichtigen erneut getroffen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und kurzfristig eine Anpassung der BAO im Bereich der bisherigen Ratenzahlungs- und Stundungsmöglichkeiten für Abgabenschulden gegenüber dem Finanzamt vorgesehen. Darüber hinaus wurde eine Änderung für Beitragsrückstände bei der ÖGK vorgesehen. Es stellt sich die Frage, wer von den neuen Maßnahmen tatsächlich Gebrauch machen kann und wo mögliche Fallstricke zu suchen sind.