Aufgrund der stark steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 im Rahmen der vierten Corona-Infektionswelle plant die österreichische Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht mit Wirkung ab 1. 2. 2022. Wird von einem Arbeitnehmer die gesetzliche Impfpflicht künftig nicht beachtet, können weitreichende Auswirkungen im Bereich des Arbeits-, des Sozialversicherungs- und des Schadenersatzrechts die Folge sein.