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Stand der Technik bei Betriebsanlagen

BetriebswichtigesARD 4948/23/98 Heft 4948 v. 17.7.1998

( GewO § 74 Abs 2, § 77, ASchG § 3 ) Im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ergibt sich bei Festsetzung von Grenzwerten für Luftschadstoffe durch die Behörde kein subjektives Nachbarrecht auf Begrenzung der Luftschadstoffe nach dem Stand der Technik.

VwGH 97/04/0093 v. 01.07.1997

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