( Slbg. AnkAbgG § 4 Abs 1 ) Die Festlegung des Ankündigungsabgabensatzes mit 10% in § 4 Abs 1 Salzburger Ankündigungsabgabegesetz 1972 erscheint verfassungsrechtlich bedenklich:
( Slbg. AnkAbgG § 4 Abs 1 ) Die Festlegung des Ankündigungsabgabensatzes mit 10% in § 4 Abs 1 Salzburger Ankündigungsabgabegesetz 1972 erscheint verfassungsrechtlich bedenklich: