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Simultanhypothek - Eintragungsgebühr

In aller KürzeZak 2008/358Zak 2008, 202 Heft 11 v. 17.6.2008

Wenn die Eintragung der Simultanhypothek im Grundbuch nicht für alle Liegenschaften gleichzeitig, sondern in mehreren, in zeitlichem Abstand eingebrachten Gesuchen beantragt wird, fällt die Eintragungsgebühr nach Ansicht des VwGH (2007/16/0213) aufgrund der klaren Formulierung der Anm 7 zu TP 9 GGG mehrfach an. Die vom Beschwerdeführer gegen diese Regelung vorgebrachten verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken hielt er nicht für überzeugend.

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