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Servitutserweiterung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/177bbl 2005, 250 Heft 6 v. 15.12.2005

§ 484 ABGB

Sind Maß und Umfang der Servitut dadurch bestimmt, dass sie an die Bauweise des Bauwerks auf dem herrschenden Grundstück geknüpft wurden, so führt die Vermehrung der Wohnflächen durch eine dem Bebauungsplan widersprechende Bauweise (samt einhergehender Erhöhung des Zufahrtsverkehrs) zu einer unzulässigen Erweiterung der gemessenen Servitut.

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