ABGB § 1325
42.000 € Schmerzengeld: 39-jähriger Mann (statistische Lebenserwartung 82 Jahre); Stimmlippenlähmung, die mit einem hohen Luftverbrauch beim Sprechen und einer stark ausgeprägten Heiserkeit verbunden ist, nach einem operativen Eingriff im Halsbereich; die zur Behebung durchgeführte Thyreo-