Deskriptoren: Firmenbuchverfahren; Rekurslegitimation; Geschäftsführer.
Normen: § 18 FBG, § 2 Abs 1 Z 2 AußStrG
Einem (bisher) alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer kommt weder bei seiner eigenen Abberufung noch bei Umänderung eines Alleinvertretungsrechts in ein Kollektivvertretungsrecht im Firmenbuchverfahren eine Rekurslegitimation zu.