Deskriptoren: Gesellschafterbeschluss; vorbeugende einstweilige Verfügung; Anfechtbarkeit.
Normen: § 41 GmbHG, § 42 Abs 4 GmbHG
Ein Gesellschafterbeschluss, der trotz Untersagung durch einstweilige Verfügung gefasst wird, ist auch dann anfechtbar, wenn er unter der aufschiebenden Bedingung der späteren Aufhebung der einstweiligen Verfügung gefasst wird.