1. Nach den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Verzögerungen bei der Umsetzung der RL (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz (kurz RIRL; s zuletzt ZIK 2020/112, 91) hat die Insolvenzrechtsreformkommission ihre Vorarbeiten mit einer Sitzung am 14. 7. 2020 vorerst abgeschlossen. Diskutiert wurden dort vor allem das Konzept für die Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens der RIRL in Form einer Restrukturierungsordnung sowie Vorschläge für Änderungen in der IO zur Umsetzung der Art 20 ff RIRL über Entschuldung und Tätigkeitsverbote.