Europa
Europäischer Gerichtshof
Vorabentscheidung. Das Gericht eines Mitgliedstaates ist zur Einholung einer Vorabentscheidung verpflichtet, wenn sich in einem Verfahren eine Frage nach der Auslegung des AEUV stellt und gegen die Entscheidung des Gerichts kein Rechtsmittel möglich ist.1) Es ist allein Sache des vorlegenden Gerichts, das Ersuchen um Vorabentscheidung zu formulie-Seite 182