Am 7. Juni 2013 hat das Gericht (EuG) die Entscheidung3) der Kommission vom 23. Juni 2008 bestätigt, mit der die Kommission den Erwerb des im österreichischen Lebensmitteleinzel- und Großhandel tätigen Unternehmens ADEG durch die deutsche REWE-Gruppe unter der Bedingung der Einhaltung der Verpflichtungszusagen freigegeben hatte4). Mit der Entscheidung des EuG hat ein fünf Jahre andauernder Rechtsstreit ein Ende gefunden. Die im Rechtsstreit unterlegene SPAR hat gegen das Urteil kein Rechtmittel eingelegt.