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Pflegebedarf bei Bewegungsunfähigkeit infolge Verabreichung von Sedativa

SozialversicherungARD 4818/23/97 Heft 4818 v. 25.2.1997

( BPGG § 4 Abs 1 ) Geht die praktische Bewegungsunfähigkeit eines Pflegebedürftigen als Voraussetzung für die Pflegestufe 7 nicht auf eine Behinderung im Sinne des § 4 Abs 1 BPGG, sondern auf eine möglicherweise nur den Pflegebedarf modifizierende Verabreichung von Sedativa zurück, besteht Leistungsanspruch auf Pflegegeld der Pflegestufe 6.

OGH 10 Ob S 2337/96s v. 13.12.1996

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