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Betreuung bei Heiltherapie - keine Pflegeleistung

SozialversicherungARD 4818/24/97 Heft 4818 v. 25.2.1997

( BPGG § 1, ASVG § 133, § 144 Abs 3, ABGB § 146 ) Die Betreuung von Kindern bei therapeutischen Verfahren wie der „Bobath-Therapie“ stellt keinen Pflegeaufwand dar und führt somit nicht zu einer hohen Einstufung von notwendigen Pflegeleistungen.

OGH 10 Ob S 2393/96a v. 13.12.1996

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