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Pauschalierter Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen

ARD 5370/8/2003 Heft 5370 v. 14.1.2003

Pauschalierter Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen ab 1. 1. 2003 (Aufwandersatzverordnung). Der Aufwandersatz für das Verfahren 1. Instanz beträgt € 180,- bzw. € 320,- und für das Berufungsverfahren € 320,-. BGBl  II 2003/8, ausgegeben am 7. 1. 2003.

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