Druckgaspackungen - Lagerung
Die Verordnung des BMWA über die Lagerung von Druckgaspackungen in gewerblichen Betriebsanlagen 2002 (Druckgaspackungslagerungsverordnung 2002 - DGPLV 2002) enthält hauptsächlich Vorschriften über die Ausgestaltung von Lagerräumen, Vorratsräumen und Verkaufsräumen (auch solche mit Selbstbedienung), in denen Druckgaspackungen - wenn auch nur kurzzeitig - vorrätig gehalten, zur Schau gestellt oder zum Verkauf bereitgehalten werden.