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Parteistellung; Präklusion; Abstandsnachsicht

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/47bbl 2008, 72 Heft 2 v. 15.4.2008

§ 25 Abs 8 lit a sbg BGG

§ 42 AVG

Bei Durchführung mehrerer mündlicher Verhandlungen kann Präklusion erst nach Abschluss der letzten Verhandlung eintreten, sofern die Verhandlungen jeweils gesetzmäßig anberaumt -wurden.

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