( OÖ InteressentenbeiträgeG § 1 Abs 2 ) Wurde mit einer Kanalgebührenordnung erstmalig die Vorschreibung einer Kanalanschlussgebühr für den Anschluss an die Kanalisationsanlage (an das Kanalnetz) vorgesehen, fehlt vor dem Inkraftreten dieser Kanalgebührenordnung erbrachten Geldleistungen aus Anlass des Anschlusses an einen der Ableitung von Reinwässer n dienenden Kanalstrang von vornherein die Eigenschaft einer Kanalgebühr. VwGH 92/17/0104 v. 25.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)