( WAO § 235 ) Kann ein Wasserverbraucher davon ausgehen, dass ein von ihm zunächst anerkannter exorbitant hoher Wasserverbrauch durch ein Rohrgebrechen verursacht war, kann die später nach Einholung eines Gutachtens festgestellte Fehlerhaftigkeit des Wasserzähler s einen Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen. VwGH 94/17/0484 v. 25.06.1996. (Bescheid aufgehoben)