( OÖ BauO § 19 ) Für die Frage, ob eine verkehrsflächenbeitragspflichtige Sanierung vorliegt, ist nicht allein der Umfang der gesetzten Baumaßnahmen ausschlaggebend; es muss auch ein Sanierungsbedarf gegeben sein. VwGH 97/17/0245, 0246 v. 22.12.1997. (Bescheide aufgehoben)