vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GGG § 18 Abs 2 Z 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4927/45/98 Heft 4927 v. 21.4.1998

( GGG § 18 Abs 2 Z 1 ) Verpflichtet sich eine Partei in einem Vergleich, die dort angeführten Verbindlichkeiten zur Rückzahlung zu übernehmen und die andere Partei hinsichtlich dieser Verbindlichkeiten schad- und klaglos zu halten, stellen die im Vergleich angeführten Beträge, unabhängig davon, dass die Partei allenfalls schon vor dem Abschluss des Vergleichs zur Entrichtung dieser Verbindlichkeiten verpflichtet war, einen Teil der Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebührenvorschreibung dar. VwGH 96/16/0273 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte