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Notweg über öffentliches Wassergut

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/8ÖJZ 2024, 42 - 44 Heft 1 v. 3.1.2024

§ 4 WRG; § 1 NWG

Die Einräumung eines Notwegs unter Inanspruchnahme einer Liegenschaft, die zum öffentlichen Wassergut gehört, ist kein Rechtsgeschäft und daher nicht unter der aufschiebenden Bedingung einer bescheidmäßigen Feststellung nach § 4 Abs 8 WRG (dauernde Entbehrlichkeit oder fehlende Beeinträchtigung der Widmungszwecke) einzuräumen.

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