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§ 4 Abs 5 UrlG verstößt gegen Unionsrecht

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/4ÖJZ 2024, 31 - 33 Heft 1 v. 3.1.2024

§ 4 Abs 5 UrlG; Art 31 Abs 2 GRC; Art 7 ArbeitszeitRL 2003/88/EG

Der unionsrechtlich gesicherte Urlaubsanspruch kann - entgegen der nationalen Verjährungsregelung des § 4 Abs 5 UrlG - nicht verjähren, wenn der Arbeitgeber seiner Aufforderungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist.

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