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Schutz des Mieters vor dem Regress des Gebäudeversicherers

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/15ÖJZ 2024, 57 - 60 Heft 1 v. 3.1.2024

§ 67 Abs 1 VersVG; § 914 ABGB

Die einfache Auslegung des Sachversicherungsvertrags kann eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in Form eines konkludenten Regressverzichts des Versicherers für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ergeben.

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