§ 39 Abs 1 StGB
Zwei Freiheitsstrafen können auch dann als iSd § 39 Abs 1 StGB rückfallsbegründend herangezogen werden, wenn sie unmittelbar aufeinanderfolgend (zumindest teilweise) verbüßt worden sind.
11 Os 5/23d
§ 39 Abs 1 StGB
Zwei Freiheitsstrafen können auch dann als iSd § 39 Abs 1 StGB rückfallsbegründend herangezogen werden, wenn sie unmittelbar aufeinanderfolgend (zumindest teilweise) verbüßt worden sind.
11 Os 5/23d