Entgegen der bisher hA erfolgt die Aufhebung und Anpassung eines Vertrags wegen Irrtums, Drohung, List und laesio enormis (nunmehr) - wie die Geltendmachung von Preisminderung und Vertragsauflösung im Rahmen der Gewährleistung - außergerichtlich durch formlose Erklärung. Einer Rechtsgestaltung durch gerichtliche Entscheidung bedarf es nicht (mehr).
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