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Gerichtliche Geltendmachung von Willensmängeln?

BeitragAufsatzMichael Moser, Matea PejicÖJZ 2023/5ÖJZ 2023, 9 - 13 Heft 1 v. 11.1.2023

Entgegen der bisher hA erfolgt die Aufhebung und Anpassung eines Vertrags wegen Irrtums, Drohung, List und laesio enormis (nunmehr) - wie die Geltendmachung von Preisminderung und Vertragsauflösung im Rahmen der Gewährleistung - außergerichtlich durch formlose Erklärung. Einer Rechtsgestaltung durch gerichtliche Entscheidung bedarf es nicht (mehr).

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