Abhandlungen zur Bindungswirkung sowie die Auslotung ihrer Grenzen zählen zu den zeitlosen Klassikern der Prozessrechtslehre. (FN ) Gerade an der Bindung rechtskräftiger Verwaltungsentscheidungen (FN ) im Prozess scheiden sich seit jeher die akademischen Geister. Zwar wird eine solche in der jüngeren Literatur zumindest dem Grunde nach zunehmend einhellig bejaht, (FN ) ihr genauer Umfang sowie ihre Wahrnehmung im Prozess harren allerdings nach wie vor einer umfassenden Klärung. Zu dieser Klärung möchte die vorliegende Abhandlung einen punktuellen Beitrag leisten: Sie geht dazu der Frage nach, ob die Zivilgerichte im Rechtsmittelverfahren auch an solche Verwaltungsentscheidungen gebunden sind, die erst nach dem entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt 1. Instanz in Rechtskraft erwachsen.