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Folgen der unsachgemäßen Entsorgung eines asbestbelasteten Ofens

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2023/258ÖJZ 2023, 866 - 867 Heft 14 v. 4.10.2023

§ 40a JN; §§ 3, 8 MRG

Wenn eine Schlichtungsstelle iSd § 39 Abs 1 MRG besteht, hat der Streitrichter bei Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges die Klage zurückzuweisen und nicht die Umdeutung der Klage sowie Überweisung in das außerstreitige Verfahren nach § 40a JN vorzunehmen.

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