Eine Klausel in AGB, wonach eine innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetretene Invalidität unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Nachweises innerhalb von 24 Monaten ab dem Unfalltag gerechnet beim Versicherer schriftlich geltend gemacht werden muss, ist zulässig.
7 Ob 148/21x