Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens bei einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler gilt im Allgemeinen die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs und damit seine Verkehrs- und Betriebssicherheit als schlüssig zugesichert. Für einen Mangel aus einer Konstruktionsschwäche (bzw für einen Konstruktions- oder Serienmangel) ist vorausgesetzt, dass der Fehler bei nahezu sämtlichen Konstruktionsteilen des betreffenden Typs (zB Motor) mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit vor Ablauf der durchschnittlichen Lebensdauer einen Schaden herbeiführt.