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Keine Abschlagfreiheit für vor dem 1. 1. 2020 zuerkannte "Früh"pensionen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/45ÖJZ 2022, 347 Heft 6 v. 14.3.2022

§ 236 Abs 4b ASVG stellt keine Regelung über die Neubemessung einer schon zu einem Stichtag vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung mit 1. 1. 2020 rk zuerkannten Pension dar.

10 Ob S 151/21k

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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