Im Zweifel sind Verzichtserklärungen restriktiv auszulegen. Ein vertraglicher Gewährleistungsverzicht erstreckt sich nicht auf das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften oder auf arglistig verschwiegene Mängel.
7 Ob 24/21m
Im Zweifel sind Verzichtserklärungen restriktiv auszulegen. Ein vertraglicher Gewährleistungsverzicht erstreckt sich nicht auf das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften oder auf arglistig verschwiegene Mängel.
7 Ob 24/21m