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Was deckt die Leitungswasserversicherung?

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2021/82ÖJZ 2021, 576 - 578 Heft 12 v. 15.6.2021

§ 914 ABGB; Art 2 Z 8 AWB 2012

In der Versicherung gegen Leitungswasser ist ein durch Wasseraustritt verursachter Schaden versichert. Schäden am Rohrsystem durch Korrosion, auch Verschleiß und Abnützung sind gem Art 2 Z 8 AWB von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen.

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