Im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren ist neben der (bei mehr als sechs Wohnungseigentümern) möglichen Zustellung durch Hausanschlag der verfahrenseinleitende Antrag auch einem vom Gericht zu bestimmenden Wohnungseigentümer individuell zuzustellen; unterbleibt dies, wird der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt.
5 Ob 172/19h