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Individuelle Zustellung des Antrags trotz Hausanschlags erforderlich

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/68ÖJZ 2020, 425 - 426 Heft 9 v. 27.4.2020

Im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren ist neben der (bei mehr als sechs Wohnungseigentümern) möglichen Zustellung durch Hausanschlag der verfahrenseinleitende Antrag auch einem vom Gericht zu bestimmenden Wohnungseigentümer individuell zuzustellen; unterbleibt dies, wird der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt.

5 Ob 172/19h

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