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Gegenstand des ZwischenU zur Verjährung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/69ÖJZ 2020, 426 Heft 9 v. 27.4.2020

Ein ZwischenU nach § 393a ZPO ergeht über den Einwand der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs und kann nur verneinen; dabei werden die - nur auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfenden - Anspruchsvoraussetzungen nicht beurteilt und im Instanzenzug kann daher nur die Frage der Verjährung des (behaupteten) Klagsanspruchs überprüft werden.

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