Wegen Nichtergreifens der erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des U EuGH 3. 7. 2008, C-215/06 , Kommission/Irland, wird Irland verurteilt, an die Europäische Kommission einen Pauschalbetrag von Euro 5.000.000,- sowie ein Zwangsgeld in Höhe von Euro 15.000,- pro Tag ab Verkündung des vorliegenden U bis zum Tag der Durchführung des U C-215/06 zu zahlen sowie die Verfahrenskosten zu ersetzen.