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Befugnisse der Parteien in einer Bescheinigungstagsatzung im Sicherungsverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2020/39ÖBl 2020, 126 - 128 Heft 3 v. 27.4.2020

Den Parteien und ihren Vertretern bei einer Bescheinigungstagsatzung die Erstattung weiteren Vorbringens und das Stellen von Fragen zu verweigern, macht das Verfahren weder nichtig noch bewirkt es einen Verfahrensmangel.

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