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Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften: Keine vertragliche Erstreckung der subjektiven Grenzen der gesetzlichen Urteilswirkungen

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/190NZ 2025, 611 - 615 Heft 10 v. 3.11.2025

Feststellungsklagen über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses einer Kommanditgesellschaft müssen auch dann sämtliche Gesellschafter auf Kläger- oder Beklagtenseite als notwendige Streitgenossen erfassen, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass nur die Gesellschaft geklagt werden kann.

6 Ob 29/24v

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