Im Insolvenz-, Exekutions- und Restrukturierungsverfahren ist uU ein "Verwalter" ua mit der Erhebung von massezugehörigem Vermögen/Vermögenswerten des Verpflichteten betraut, weshalb die Notwendigkeit besteht, dass jenem die erforderlichen Auskünfte erteilt werden, damit er seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Dieses Interesse an Auskunftserteilung kann mit der notariellen Verschwiegenheitspflicht in Konflikt geraten.