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VfGH erklärt (im Einklang mit EuGH) ehemals unbeschränkte Einsicht ins Wirtschaftliche Eigentümer Register für verfassungswidrig

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2024/15NZ 2024, 40 - 44 Heft 1 v. 26.1.2024

1. Der ehemalige (durch BGBl I 2023/97 novellierte) § 10 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) idF BGBl I 2019/62 war verfassungswidrig, da die unbeschränkte öffentliche Einsicht gegen das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) und das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre (Art 8 EMRK) verstieß.

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