Das Thema des Erbrechts unehelicher Kinder kommt auch 30 Jahre nach deren Gleichstellung mit ehelichen Kindern durch das ErbRÄG 1989, BGBl 1989/656 per 1. 1. 1991 (Tod des Erblassers ab diesem Datum) nicht zur Ruhe.
Abstract aus NZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.