Der OGH hat in der E v 22. 11. 2022, 2 Ob 175/22g (NZ 2023/32 in diesem Heft auf S 99), zu einer äußerst umstrittenen Frage Stellung genommen und die Durchsetzbarkeit des Pflichtteilsanspruchs des von einem Dritten in die Ehe der Mutter "hineingezeugten" Kindes gegen die Erben seines biologischen Vaters bejaht, obwohl seit dessen Tod mehr als drei Jahre vergangen waren, weil die Verjährungsfrist des § 1487 ABGB aF erst ab der Statusänderung des Kindes ("Abstammungsfeststellung") zu laufen beginnen konnte. Angesichts der oft starren Anwendung des § 1487 ABGB aF und der sich an diesem geradezu "festklammernden" literarischen Äußerungen ist das Urteil besonders wichtig und überdies ein methodisches Meisterwerk.