1. Die Frage, ob ein Geschäft zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört oder nicht, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab und wirft abgesehen von Fällen grober Fehlbeurteilung keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung auf.
1. Die Frage, ob ein Geschäft zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört oder nicht, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab und wirft abgesehen von Fällen grober Fehlbeurteilung keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung auf.