Ein übergangener Erbe kann keinen Rekurs gegen den Einantwortungsbeschluss erheben und darin geltend machen, dass er nicht Gelegenheit zur rechtzeitigen Abgabe einer Erbantrittserklärung hatte.
2 Ob 61/21s
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Ein übergangener Erbe kann keinen Rekurs gegen den Einantwortungsbeschluss erheben und darin geltend machen, dass er nicht Gelegenheit zur rechtzeitigen Abgabe einer Erbantrittserklärung hatte.
2 Ob 61/21s
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