Die freie Widerruflichkeit eines Besitznachfolgerechts ist gegeben, wenn sie aus der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung abzuleiten ist.
5 Ob 68/19i
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Die freie Widerruflichkeit eines Besitznachfolgerechts ist gegeben, wenn sie aus der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung abzuleiten ist.
5 Ob 68/19i
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