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Dienstbarkeit der Unterlassung der Nutzung zu anderen Zwecken als zur Unterbringung von Personal und Unterlassung der Nutzung als Freizeitwohnsitz

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/15NZ 2020, 53 - 54 Heft 2 v. 5.3.2020

Die Einverleibung einer Dienstbarkeit der Unterlassung der Nutzung der gesamten Liegenschaft außerhalb der Widmung allgemeines Mischgebiet zu anderen Zwecken als zur Unterbringung von Personal und die Unterlassung der Nutzung als Freizeitwohnsitz ist, wenn sie auf einem künftig zu erlassenden Be bauungsplan verweist, schon wegen der Unbestimmtheit nicht verbücherungsfähig.

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