Die Einverleibung einer Dienstbarkeit der Unterlassung der Nutzung der gesamten Liegenschaft außerhalb der Widmung allgemeines Mischgebiet zu anderen Zwecken als zur Unterbringung von Personal und die Unterlassung der Nutzung als Freizeitwohnsitz ist, wenn sie auf einem künftig zu erlassenden Be bauungsplan verweist, schon wegen der Unbestimmtheit nicht verbücherungsfähig.