In NZ 2019/13 wurden anlässlich einer Entscheidung des BGH die aktuellen europarechtlichen Entwicklungen hinsichtlich der Zulässigkeit gewisser tariflicher Vorgaben für freie Berufe und insbesondere für das Notariat dargestellt. Dabei wurde auf das beim EuGH anhängige Verfahren Europäische Kommission/Deutschland bezüglich der in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorgesehenen Mindest- und Höchstpreise verwiesen. Dieses Verfahren wurde am 4. 7. 2019 vom EuGH entschieden. (FN ) Dieser Beitrag stellt die Entscheidung des EuGH dar und beleuchtet die potenziellen Auswirkungen auf das Notariat.