§§ 364a analog, 364b ABGB
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche können Gegenstand einer Feststellungsklage sein.
Gegen verschuldensunabhängige Ausgleichsansprüche gem §§ 364a f ist der Einwand des Mitverschuldens möglich.
§§ 364a analog, 364b ABGB
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche können Gegenstand einer Feststellungsklage sein.
Gegen verschuldensunabhängige Ausgleichsansprüche gem §§ 364a f ist der Einwand des Mitverschuldens möglich.